Zur Übernahme von ungedeckten Heimkosten
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2025 · Heft 7 · S. 455 bis 456
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fall 302 Der Antragsteller begehrt die Übernahme von un gedeckten Heimkosten im Wege der einstweiligen Anordnung. Der Antragsteller ist aufgrund einer Demenzer krankung pflegebedürftig. Er bezieht Altersrente, die sich ab dem 01. 07. 2024 auf 937, 31 € beläuft. Der Antragsteller wurde am 07. 12. 2022 zur Kurz zeitpflege und am 14. 02. 2023 in die vollstationäre Pflege in die Einrichtung »N. « in C. aufgenommen. Die Anträge auf Pflegewohngeld und Übernahme der ungedeckten Heimkosten nach dem SGB XII lehnte der Antragsgegner mit Versagungsbeschei den vom 09. 11. 2023 ab. Insbesondere fehlten Nachweise über die Ver…