Weitere Gedanken zur noch immer „neuen“ Bestimmung betreffend Aus-, Fortund Weiterbildung
Dr. Geiblinger,M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht · 2025 · Heft 3 · S. 67 bis 74
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 11b AVRAG. § 11b AVRAG ist mit 28. 3. 2024 in Kraft getreten. 1 Rund ein Jahr später, in dem zahlreiche Beiträge verfasst wurden, 2 eine unverbindliche Rechtsansicht des seinerzeitigen BMAW zu § 11b AVRAG erstattet wurde3 und im Regierungsprogramm angekündigt wurde, überschie ßende Regelungen bei Fortbildungen differenziert zurückzuführen, 4 lohnt es sich, diverse offene Fragen rund um die Bestimmung des § 11b AVRAG betreffend Aus-, Fortund Weiterbildung zu begutachten und zu beantworten. Denn - soweit ersichtlich - gibt es zu § 11b AVRAG noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechun