CareLit Fachartikel
Tattoo-Komplikationen: Keine Entgeltfortzahlung
Sausen, P. · Häusliche Pflege · 2025 · Heft 8 · S. 22 bis 23
Dokument
561086
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Schlagworte
Tattoo
Komplikationen
Entgeltfortzahlung
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitgeber
Verschulden
Entzündung
Klage
Gesundheitsrisiko
Pflege
Arbeitsrecht
Gericht
Tattooing
Complications
Sick Leave
Employer