CareLit Fachartikel
»Kein Verfall von Urlaub bei Mutterschutz«
Sausen, P. · Altenheim · 2025 · Heft 8 · S. 16
Dokument
561142
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der von einer Schwangeren vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht genommene Urlaub kann nach Ende des Beschäftigungsverbots genommen werden. Er verfällt nicht. Dieses Verbot des Verfalls solcher Urlaubsansprüche gilt auch für Urlaubsansprüche, die während mehrerer unmittelbar aufeinanderfolgender mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote entstanden sind.
Schlagworte
Mutterschutz
Urlaub
Beschäftigungsverbote
Bundesurlaubsgesetz
Urlaubsansprüche
Erholungsurlaub
Maternity Leave
Vacation
Employment
Labor Law
Sick Leave
Workload
Altenheim