CareLit Fachartikel
Keine Entgeltfortzahlung bei einer selbstverschuldeten AU
Sausen, P. · Altenheim · 2025 · Heft 8 · S. 32 bis 33
Dokument
561170
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Trifft den Arbeitnehmenden ein Verschulden an seiner Arbeitsunfähigkeit, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In einem aktuellen Urteil ging es um die Folgen einer Tätowierung.
Schlagworte
Entgeltfortzahlung
Arbeitsunfähigkeit
Tätowierung
Komplikationen
Verschulden
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Entzündung
Absenteeism
Employment
Tattooing
Complications
Legal Liability
Workers' Compensation
Altenheim