CareLit Fachartikel

Keine Entgeltfortzahlung bei einer selbstverschuldeten AU

Sausen, P. · Altenheim · 2025 · Heft 8 · S. 32 bis 33

Dokument
561170
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 8 / 2025
Jahrgang 47
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2025-08-04 01:58:54
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Trifft den Arbeitnehmenden ein Verschulden an seiner Arbeitsunfähigkeit, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In einem aktuellen Urteil ging es um die Folgen einer Tätowierung.

Schlagworte

Entgeltfortzahlung Arbeitsunfähigkeit Tätowierung Komplikationen Verschulden Arbeitgeber Arbeitnehmer Entzündung Absenteeism Employment Tattooing Complications Legal Liability Workers' Compensation Altenheim