CareLit Fachartikel
Zum Wehrdienstrecht Beteiligungsrecht bei Befehl zur Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung zur Führungs kräfteinformation von Soldaten
N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 8 · S. 350 bis 352
Dokument
561250
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitbestimmungsrechte des Bezirkspersonalrats in Angelegenheiten, die nur Soldaten betreffen, sind in § 63 Abs. 4 SBG abschließend geregelt und beschränken sich auf eine Beteiligung bei Grundsatzregelungen gemäß § 39 Abs. 2 SBG.
Schlagworte
Wehrdienstrecht
Beteiligungsrecht
Veranstaltung
Führungsinformation
Soldaten
Mitbestimmung
Grundsatzregelungen
Sanitätsdienst
Bundeswehr
Beschwerde
Rechtsweg
Dienststellen
Military Service
Soldiers
Legal Rights
Participation