Gesetzliches Aufrechnungsverbot Aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. 04. 2025, L 11 KR 3273/24
Kohlrusch, S. · KU-Gesundheitsmanagement · 2025 · Heft 8 · S. 67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einer wegweisenden zweitinstanzlichen Entscheidung das Aufrechnungsverbot des § 109 Absatz 6 SGB V bestätigt und damit die Position der Krankenhäuser gestärkt. Das Gericht wies die Berufung einer Krankenkasse zurück, die argumentiert hatte, dass für Behandlungsfälle aus 2021 noch die alte PrüfvV 2016 gelte, welche Aufrechnungen erlaubte. Die Entscheidung reiht sich in eine Vielzahl positiver erstinstanzlicher Urteile ein und unterstreicht, dass zum Zeitpunkt der Aufrechnung die geltenden Vorschriften maßgeblich sind – nicht die zum Behandlungszeitpunkt gültigen Re…