CareLit Fachartikel

Basisnotfallversorgung: Vorgaben für Krankenhäuser geändert

Osterloh, F. · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 14 · S. 839

Dokument
561451
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Osterloh, F.
Ausgabe
Heft 14 / 2025
Jahrgang 57
Seiten
839
Erschienen: 2025-07-11 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Basisnotfallversorgung Vorgaben für Krankenhäuser geändert Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Frist angepasst, in der Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung für ihre Notaufnahmen Ärzte benennen müssen, die über eine Zusatzweiterbildung „Klinische Akutund Notfallmedizin“ verfügen. In den Regelungen des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern war bislang vorgesehen, dass Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung diese Vorgabe in einer Frist von fünf Jahren nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildung im jeweiligen Bundesland erfüllen

Schlagworte

Basisnotfallversorgung Krankenhäuser G-BA Notaufnahmen Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin Pflegekraft Notfallpflege Behandlungsergebnisse Forsa-Umfrage Bundes-Klinik-Atlas Arztzahlen Emergency Medical Services Hospitals Medical Education Nursing