CareLit Fachartikel
Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 789. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2025 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
561630
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 3 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 122 | Heft 16 | 8. August 2025 b) Handelt es sich um Leistungen, die den Leistungen der Abschnitte A, E und O des Gebührenverzeichnisses zur GOÄ entsprechen, erfolgt die Vergütung zum 1, 2-fachen des Gebührensatzes. c) Die übrigen Leistungen werden mit dem 1, 5-fachen des Gebührensatzes der GOÄ vergütet. Leistungen, die im Abschnitt 1 des gültigen Appendix der jeweiligen Konkretisierung der ASV-RL oder im Abschnitt 1 der Übersichten abrechnungsfähiger Leistungen des ergänzten Bewertungsausschusses aufgeführt sind und die aufgrund der Streichung
Schlagworte
Bewertungsausschuss
EBM
GOÄ
Gebührenordnung
ambulante Versorgung
Intensivpflege
Onkologie
SGB V
G-BA
palliativmedizinische Versorgung
Health Care Costs
Health Policy
Health Services Accessibility
Health Services Research
Medical Fees
Palliative Care