Curricularen Begründungsrahmen überarbeiten lohnt sich.
N.N. · Pflegezeitschrift · 2025 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 6 (2) Pflegeberufegesetz (PflBG) sind von Pflegeschulen schulinterne Curricula zu erstellen. Die Empfehlung, dass zu einem solchen Curriculum auch ein Begründungsrahmen gehört, ist nicht neu. Eine ganze Reihe von Gründen hat vielerorts pragmatische Arbeitsweisen befördert, um nach Erscheinen der Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG in recht kurzer Zeit mit den ersten generalistischen Ausbildungsgängen starten zu können. Auf einen ausformulierten Begründungsrahmen wurde dabei mitunter verzichtet; vielerorts fehlt er ganz. Im Zuge der Weiterentwicklung des schulinternen Curriculums besteht jedoch…