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Richtgrößenprüfungen sind im Grunde rechtswidrig

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 14 · S. 1 bis 1

Dokument
562231
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 14 / 2018
Jahrgang 13
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Prüfmaßnahmen bei der Honorarabrechnung beantwortet. Es gehe, so die Regierung, bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen darum, die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung zu gewährleisten und so auch die Versorgung sicherzustellen. Laut § 106a SGB V werde auf der Grundlage von zufälligen Stichproben geprüft, die mindestens 2% der Ärzte je Quartal umfassen. KVen und Kassen vereinbaren Inhalt und Durchführung. …

Schlagworte

Richtgrößenprüfungen Bundesregierung Kleine Anfrage Fraktion Die Linke Prüfmaßnahmen Honorarabrechnung Wirtschaftlichkeitsprüfungen Leistungserbringung Versorgung SGB V Stichproben Ärzte Health Care Costs Health Care Quality Health Care Reform Health Policy