CareLit Fachartikel
Richtgrößenprüfungen sind im Grunde rechtswidrig
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
562231
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Prüfmaßnahmen bei der Honorarabrechnung beantwortet. Es gehe, so die Regierung, bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen darum, die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung zu gewährleisten und so auch die Versorgung sicherzustellen. Laut § 106a SGB V werde auf der Grundlage von zufälligen Stichproben geprüft, die mindestens 2% der Ärzte je Quartal umfassen. KVen und Kassen vereinbaren Inhalt und Durchführung. …
Schlagworte
Richtgrößenprüfungen
Bundesregierung
Kleine Anfrage
Fraktion Die Linke
Prüfmaßnahmen
Honorarabrechnung
Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Leistungserbringung
Versorgung
SGB V
Stichproben
Ärzte
Health Care Costs
Health Care Quality
Health Care Reform
Health Policy