Noch keine Grundlagen für Heilmittelprüfungen 2019
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Am 24. August 2018 haben sich Vertreter von KBV und GKV-Spitzenverband zur ersten Verhandlungsrunde zur Vereinbarung der Rahmenvorgaben für Heilmittel für das Jahr 2019 getroffen. Die Rahmenvorgaben sind Grundlage für regionale Heilmittelvereinbarungen auf der Landesebene und müssen gemäß § 84 Abs. 7 SGB V bis zum 30. September eines Jahres für das jeweils folgende Kalenderjahr vereinbart werden. Die Verhandlungspartner haben ihre jeweiligen Positionen dargestellt. Ein Ergebnis konnte noch nicht erreicht werden. Die Verhandlungen sollten am 12. September 2018 fortgesetzt werden. …