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EU-Datenschutz gilt nur für Ärzte — KVen sind fein raus

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
562347
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 16 / 2018
Jahrgang 13
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein zweites Datenschutzgesetz vorgelegt, mit denen deutsches Recht weiter an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU angepasst werden soll. Interessanterweise fehlt darin ein Bußgeldtatbestand für die Körperschaften des SGB V, also auch für KVen und KBV. Im Referentenentwurf war ein solcher noch vorgesehen gewesen. …

Schlagworte

Datenschutz DSGVO Ärzte KVen KBV Bußgeldtatbestand Data Protection Health Care Providers European Union Legislation Health Policy MMW - Fortschritte der Medizin