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EU-Datenschutz gilt nur für Ärzte — KVen sind fein raus
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
562347
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein zweites Datenschutzgesetz vorgelegt, mit denen deutsches Recht weiter an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU angepasst werden soll. Interessanterweise fehlt darin ein Bußgeldtatbestand für die Körperschaften des SGB V, also auch für KVen und KBV. Im Referentenentwurf war ein solcher noch vorgesehen gewesen. …
Schlagworte
Datenschutz
DSGVO
Ärzte
KVen
KBV
Bußgeldtatbestand
Data Protection
Health Care Providers
European Union
Legislation
Health Policy
MMW - Fortschritte der Medizin