Neue Bedrohung für das Hausarzt-Honorar
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die Betreuungsund Beobachtungsleistungen nach den Nrn. 01 510 – 01 512 EBM müssen angepasst werden. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch ermächtigte stationäre Einrichtungen die Leistungen abrechnen dürfen. Solche Einrichtungen und ermächtigte Ärzte gemäß §§ 31 und 31a der Ärzte-Zulassungsverordnung werden nun in die Legenden der Nrn. aufgenommen — wobei der Bewertungsausschuss keine Empfehlungen zur Finanzierung macht. Das hat den einfachen Grund, dass die Kassenseite einer Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) nicht zustimmt. …