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Klinikärzte werden bei Telematik bevorzugt

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
562566
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 20 / 2018
Jahrgang 13
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Laut § 291 Abs. 2b SGB V müssen die Vertragsärzte in ihren Praxen in Zeiten der Telematik für das Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) gerüstet sein. Dabei wird online überprüft, ob die Informationen auf der Gesundheitskarte, z. B. Adresse und Versichertenstatus, noch aktuell sind. Satz 14 des Absatzes sieht vor, dass das Honorar um 1% gekürzt wird, wenn die Praxis das VDSM nicht ab dem 1. Juli 2019 durchführt. Diese Bestimmung wurde zuletzt dahingehend geändert, dass die KV von der Kürzung absehen kann, wenn der Arzt ihr gegenüber nachweist, dass er bereits vor dem 1. April 2019 die Anschaffung der erforde…

Schlagworte

Telematik Vertragsärzte Praxen Versichertenstammdatenmanagement Gesundheitskarte Honorar Kürzung Ausstattung Telemedicine Health Care Providers Health Records Insurance Health Data Management Health Services Accessibility MMW - Fortschritte der Medizin