So gehen Ärzte die Check-up-Reform an
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die bisher auch als Check-up 35 bekannte Gesundheitsuntersuchung steht kurz vor einer Reform. 18- bis 34-jährige GKV-Versicherte haben künftig einmalig Anspruch auf den Check-up, wobei für eine Blutuntersuchung Risikofaktoren vorliegen müssen. Ab 35 kann man dann alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung machen, wobei der Fokus künftig stärker auf individuellen Belastungen und Risikofaktoren liegt. Auch das Lipidprofil, der Impfstatus, eine ausführliche Beratung und andere Elemente kommen hinzu (siehe MMW 19/2018, S. 25). Die Reform liegt derzeit dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor und wird woh…