CareLit Fachartikel

Längere Kündigungsfrist in der Probezeit zulässig

Sausen, P. · Altenheim · 2025 · Heft 9 · S. 32 bis 33

Dokument
562813
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 9 / 2025
Jahrgang 47
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2025-09-03 08:44:58
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Eine Probezeitkündigung mit verlängerter Frist ist rechtlich möglich – solange sie dem Arbeitnehmer eine faire Bewährungschance einräumt und nicht den Kündigungsschutz umgehen soll, wie das LAG Hessen klarstellt.

Schlagworte

Kündigungsfrist Probezeit Kündigungsschutzgesetz Arbeitsrecht Arbeitgeber Arbeitnehmer Bewährungschance Landesarbeitsgericht Revision Employment Labor Law Employment Termination Labor Relations Job Satisfaction Work Performance Altenheim