CareLit Fachartikel
Längere Kündigungsfrist in der Probezeit zulässig
Sausen, P. · Altenheim · 2025 · Heft 9 · S. 32 bis 33
Dokument
562813
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Probezeitkündigung mit verlängerter Frist ist rechtlich möglich – solange sie dem Arbeitnehmer eine faire Bewährungschance einräumt und nicht den Kündigungsschutz umgehen soll, wie das LAG Hessen klarstellt.
Schlagworte
Kündigungsfrist
Probezeit
Kündigungsschutzgesetz
Arbeitsrecht
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bewährungschance
Landesarbeitsgericht
Revision
Employment
Labor Law
Employment Termination
Labor Relations
Job Satisfaction
Work Performance
Altenheim