CareLit Fachartikel

Tätigkeiten mit Krankheitserregern – Erfahrungen mit § 44 Infektionsschutzgesetz

Beuermann, I. · Das Gesundheitswesen · 2005 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
563426
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
Beuermann, I.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 67
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2005-03-21 13:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Nach Einführung des Infektionsschutzgesetzes wurden die Genehmigungen für Tätigkeiten mit Krankheitserregern von den Regierungspräsidien in Hessen an die kommunalen Gesundheitsämter delegiert. In Frankfurt am Main lag die Anzahl der Neuanträge nach § 44 IfSG zwischen fünf und zwölf pro Jahr. Insgesamt wurden bisher 31 Anträge auf Tätigkeiten mit Krankheitserregern gestellt, denen 25mal stattgegeben wurde. Bei sechs Anträgen erfolgte eine Freistellung nach § 45 IfSG. Hinzu kamen 22 Veränderungsanzeigen nach § 50 IfSG sowie drei Laborbegehungen. Die Personaldecke in Frankfurt erlaubte es nicht, wie wahrscheinlich…

Schlagworte

Infektionsschutzgesetz Krankheitserreger Genehmigungen Gesundheitsämter Laborbesichtigungen Neuanträge Sorgfaltspflicht Gefährdung Entsorgung Hygienemaßnahmen rechtliche Unsicherheit Infectious Disease Control Pathogens Health Departments Laboratory Techniques Risk Assessment