Tätigkeiten mit Krankheitserregern – Erfahrungen mit § 44 Infektionsschutzgesetz
Beuermann, I. · Das Gesundheitswesen · 2005 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Einführung des Infektionsschutzgesetzes wurden die Genehmigungen für Tätigkeiten mit Krankheitserregern von den Regierungspräsidien in Hessen an die kommunalen Gesundheitsämter delegiert. In Frankfurt am Main lag die Anzahl der Neuanträge nach § 44 IfSG zwischen fünf und zwölf pro Jahr. Insgesamt wurden bisher 31 Anträge auf Tätigkeiten mit Krankheitserregern gestellt, denen 25mal stattgegeben wurde. Bei sechs Anträgen erfolgte eine Freistellung nach § 45 IfSG. Hinzu kamen 22 Veränderungsanzeigen nach § 50 IfSG sowie drei Laborbegehungen. Die Personaldecke in Frankfurt erlaubte es nicht, wie wahrscheinlich…