Untersuchungen in den Kindergärten des Kreises Alzey-Worms
Schneckenburger, A. · Das Gesundheitswesen · 2011 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Einschulung schreibt der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz verbindlich für jedes Kind eine Schuleingangsuntersuchung vor, die bis zum 31. 1. des entsprechenden Jahres abgeschlossen sein sollte. Darüber hinaus besucht der Kinderund Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms seit über einem Vierteljahrhundert zusätzlich die Kindergärten und untersucht diese Kinder mit dem Einverständnis ihrer Eltern sechs bis zwölf Monate vor der Pflichtuntersuchung. Dies wird von den Kindergärten und den Eltern genutzt, um auch jüngere Risikokinder vorzustellen. Im Fokus steht die Beurteilung…