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Weimer, T. · GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege · 2018 · Heft 1 · S. 7 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einen Anspruch auf Zahlung des Zuschlags nach § 5 Abs. 3 KHEntgG hat ein Krankenhaus nur, wenn es laut Krankenhausplan nicht bloß eine geriatrische Fachabteilung, sondern ein geriatrisches Zentrum ist oder einen solchen Schwerpunkt hat. Ansonsten wird die Verzahnung von Krankenhausplanungsund Krankenhausfinanzierungsrecht missachtet. BVerwG, Urt. v. 08. 09. 2016 – 3 C 13/15; BVerwG, Urt. v. 08. 09. 2016 – 3 C 6/15 Beratertipp: Eine Anerkennung als zuschlagsfähige Einrichtung im Sinne von § 5 Abs. 3 KHEntgG setzt einen speziellen Versorgungsauftrag – mit geriatrischem Schwerpunkt oder als Zentrum – voraus. Eine b…