Hausärzte beraten nicht zur Zweitmeinung
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2019 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Seit dem 1. Januar 2019 haben Patienten im Vorfeld einer Hysterektomie, einer Tonsillotomie oder einer Tosillektomie das Recht auf eine zweite ärztliche Meinung. Der damit verbundene Beratungsaufwand kann nach der neuen EBM-Nr. 01 645 abgerechnet werden. In MMW 1/2019 hatten wir geschrieben, dass dies auch Hausärzten möglich ist. Dies war nicht richtig (siehe Kasten). Die Nr. steht zwar im arztgruppenübergreifenden EBM-Abschnitt II, ist aber im arztgruppenspezifischen Kapitel III nur für HNO-Ärzte und Gynäkologen „freigeschaltet“, nämlich per Erwähnung in der jeweiligen Präambel. …