Im Formular-Dschungel: Wann wie welche Kassenkur?
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2019 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Der erste Schritt im Antragsverfahren für eine Kur zulasten der GKV ist nicht gesondert berechnungsfähig und kann formlos erfolgen. Man kann aber auch das Muster 36 verwenden, die „Empfehlung zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach § 20 Absatz 5 SGBV“. Das Ausfüllen dieses Formulars, mit dem z. B. auch eine Ernährungsberatung eingeleitet werden kann, ist ebenfalls kostenlos. Honorar gibt es erst, wenn eine Vorsorgekur empfohlen wird. Dann erhält der Patient den von ihm selbst auszufüllenden „Kurantrag“ nach Muster 25, auf dessen Rückseite der Arzt genauere Kurvorschläge eintragen kann. Diese Leistung ber…