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Im Formular-Dschungel: Wann wie welche Kassenkur?

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2019 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
566651
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 14
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2019-03-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Der erste Schritt im Antragsverfahren für eine Kur zulasten der GKV ist nicht gesondert berechnungsfähig und kann formlos erfolgen. Man kann aber auch das Muster 36 verwenden, die „Empfehlung zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach § 20 Absatz 5 SGBV“. Das Ausfüllen dieses Formulars, mit dem z. B. auch eine Ernährungsberatung eingeleitet werden kann, ist ebenfalls kostenlos. Honorar gibt es erst, wenn eine Vorsorgekur empfohlen wird. Dann erhält der Patient den von ihm selbst auszufüllenden „Kurantrag“ nach Muster 25, auf dessen Rückseite der Arzt genauere Kurvorschläge eintragen kann. Diese Leistung ber…

Schlagworte

Kassenkur Antragsverfahren GKV Muster 36 Primärprävention Ernährungsberatung Kurantrag Vorsorgekur EBM Honorar Health Insurance Preventive Health Services Health Care Costs Patient Care Team Nutrition Therapy Health Policy