CareLit Fachartikel
Heilmittel bald blanko verordnen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2019 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
567143
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem TSVG wird die Blankoverordnung eingeführt. Heilmittelerbringer wie Physiound Ergotherapeuten oder Logopäden können bei ausgewählten Indikationen künftig selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden. Diagnose und Indikationsstellung verbleiben jedoch beim Vertragsarzt. Blankoverordnungen unterliegen nicht der ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung. Sie werden frühestens im Oktober 2020 eingeführt. …
Schlagworte
Blankoverordnung
Heilmittel
Physiotherapie
Ergotherapie
Logopädie
Vertragsarzt
Indikationsstellung
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Physiotherapy
Occupational Therapy
Speech Therapy
Health Care Reform
Medical Indications
Treatment Outcome
MMW - Fortschritte der Medizin