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Rentenversicherung muss Befunde einholen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2019 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
567192
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Das Sozialgericht Dresden hat am 15. April 2019 entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) von ihren Versicherten nicht verlangen darf, erforderliche ärztliche Auskünfte auf eigene Kosten selbst zu beschaffen (Az.: S 22 R 261/19). Die DRV ist vielmehr von Amts wegen zur Ermittlung des Gesundheitszustands bei der Entscheidung über einen Rehabilitationsantrag verpflichtet. Deshalb, so die Richter, sei die Rentenversicherung nicht befugt, die Ermittlungen einfach auf den Versicherten zu verlagern. …
Schlagworte
Rentenversicherung
Sozialgericht
Gesundheitszustand
ärztliche Auskünfte
Rehabilitationsantrag
Entscheidung
Social Security
Health Status
Rehabilitation
Medical Records
Legal Decision
Insurance
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