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Nr. 34 GOÄ bitte stets gut begründen

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2019 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
567198
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 10 / 2019
Jahrgang 14
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Der Ansatz der Nr. 34 GOÄ setzt eine Gesprächsdauer von mindestens 20 Minuten voraus. Dies reicht aber als Begründung noch nicht aus. Die Diagnose muss sich auf eine „lebensbedrohende oder nachhaltig lebensverändernde Erkrankung“ beziehen. Der Begriff der „Nachhaltigkeit“ erfordert dabei eine gewisse zeitliche Dauer der Erkrankung, die bei einer Zeitspanne von drei oder mehr Monaten als erfüllt angesehen werden kann. Dazu passt, dass die Nr. 34 zweimal innerhalb von sechs Monaten berechenbar ist. Welche Erkrankungen letztendlich als „lebensbedrohend“ oder „nachhaltig lebensverändernd“ anzusehen sind, kann nur…

Schlagworte

GOÄ Gesprächsdauer lebensbedrohende Erkrankung nachhaltig Diagnose Begründung medizinische Abrechnung individuelle Bewertung Medical Fees Diagnosis Life-Threatening Disorders Chronic Disease Patient Care Health Care Costs MMW - Fortschritte der Medizin