CareLit Fachartikel
Pflichten und Rechte der Beschäftigten nach ArbSchG – Teil 1 Was bedeutet Mitwirkung?
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 9 · S. 38 bis 39
Dokument
567479
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der dritte Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes rückt die Verantwortung der Beschäftigten in den Mittelpunkt. Während viele Regelungen des Arbeitsschutzes den Arbeitgeber in der Pflicht sehen, wird hier definiert, welche Mitwirkungsund Meldepflichten Beschäftigte haben. In der dreiteiligen Reihe werden die allgemeinen Pflichten (§ 15), die Pflichten zur Unterstützung und Gefahrenmeldung (§ 16) sowie das Beschwerderecht bei Mängeln (§ 17) beleuchtet
Schlagworte
Arbeitsschutz
Mitwirkungspflichten
Beschäftigte
Sicherheit
Gesundheit
Arbeitgeber
Unterweisung
Pflichten
Gefahrenmeldung
persönliche Schutzausrüstung
Haftung
Unfallverhütung
Occupational Health
Workplace Safety
Employee Rights
Occupational Safety and Health Administration