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Pflichten und Rechte der Beschäftigten nach ArbSchG – Teil 1 Was bedeutet Mitwirkung?

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 9 · S. 38 bis 39

Dokument
567479
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 9 / 2025
Jahrgang 16
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2025-09-22 11:40:29
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Der dritte Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes rückt die Verantwortung der Beschäftigten in den Mittelpunkt. Während viele Regelungen des Arbeitsschutzes den Arbeitgeber in der Pflicht sehen, wird hier definiert, welche Mitwirkungsund Meldepflichten Beschäftigte haben. In der dreiteiligen Reihe werden die allgemeinen Pflichten (§ 15), die Pflichten zur Unterstützung und Gefahrenmeldung (§ 16) sowie das Beschwerderecht bei Mängeln (§ 17) beleuchtet

Schlagworte

Arbeitsschutz Mitwirkungspflichten Beschäftigte Sicherheit Gesundheit Arbeitgeber Unterweisung Pflichten Gefahrenmeldung persönliche Schutzausrüstung Haftung Unfallverhütung Occupational Health Workplace Safety Employee Rights Occupational Safety and Health Administration