CareLit Fachartikel

Keine Lohnfortzahlung bei Tattoo-bedingter Erkrankung

N.N. · Neue Caritas · 2025 · Heft 9 · S. 34 bis 35

Dokument
567617
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2025
Jahrgang 126
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2025-09-30 07:23:16
ISSN
1438-7832
DOI

Zusammenfassung

attoo mit Folgen: Bei einer Ent zündung nach einem freiwillig ein gegangenen Gesundheitsrisiko durch ein neu gestochenes Tattoo besteht kein Anspruch auf Lohn fortzahlung, wie das LAG Schles wig-Holstein urteilte. Eine Zusam menfassung von Marcel Bieniek.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER NIEDERSACHSEN URTEIL ANGESTELLTER ARBEITSRECHT DOKUMENTATION HAUT Tattoo Skin Diseases Employment Sick Leave Compensation and Reimbursement Risk Factors Neue Caritas