CareLit Fachartikel
Keine Lohnfortzahlung bei Tattoo-bedingter Erkrankung
N.N. · Neue Caritas · 2025 · Heft 9 · S. 34 bis 35
Dokument
567617
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
attoo mit Folgen: Bei einer Ent zündung nach einem freiwillig ein gegangenen Gesundheitsrisiko durch ein neu gestochenes Tattoo besteht kein Anspruch auf Lohn fortzahlung, wie das LAG Schles wig-Holstein urteilte. Eine Zusam menfassung von Marcel Bieniek.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
NIEDERSACHSEN
URTEIL
ANGESTELLTER
ARBEITSRECHT
DOKUMENTATION
HAUT
Tattoo
Skin Diseases
Employment
Sick Leave
Compensation and Reimbursement
Risk Factors
Neue Caritas