CareLit Fachartikel
Zum Beamtenrecht Besoldungsanspruch unmittelbar aus dem Gesetz
Näther, A. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 10 · S. 465 bis 470
Dokument
568131
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. Ein Besoldungsanspruch ergibt sich auch dann unmittelbar aus dem Gesetz, wenn er nach Maßgabe eines Gesetzes zuerkannt wird, das zwar die Höhe des Anspruchs nicht betragsmäßig beziffert, dem sich aber Grund, Anspruchsvoraussetzungen und Bezugsgröße der Besoldungsleistung entnehmen lassen.
Schlagworte
Beamtenrecht
Besoldungsanspruch
Gesetz
Personalverantwortung
Sonderzahlung
Anspruchsvoraussetzungen
Verwaltungsgericht
Besoldungsgruppe
Budgetierung
Zielvereinbarungen
Administrative Personnel
Compensation and Benefits
Employment
Government
Law
Public Administration