CareLit Fachartikel
Probearbeit und Arbeitssicherheit Gefährliche Lücken vermeiden
Schneider, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2025 · Heft 10 · S. 14 bis 15
Dokument
568169
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während eine Probezeit einen Arbeitsvertrag voraussetzt, womit klare arbeitsrechtliche Vorgaben bestehen, wird bei der Probearbeit nur eine Vereinbarung geschlossen. Es handelt sich um ein Einfühlungsverhältnis. Dies besteht, wenn für diesen Zeitraum keine gegenseitigen Rechte und Pflichten vereinbart werden (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 87/07). Für die Arbeitssicherheit können dadurch gefährliche Lücken entstehen
Schlagworte
Probearbeit
Arbeitssicherheit
Gefährliche Lücken
Mitarbeitende
Schulungen
Schutzausrüstung
Unfallversicherung
Aufwandsentschädigung
formale Qualifikationen
Einfühlungsverhältnis
Occupational Safety
Employment
Work Experience
Risk Assessment
Safety Equipment
Insurance Coverage