CareLit Fachartikel
Licht und Schatten
Küppers, M. · Tagespflege · 2025 · Heft 10 · S. 14 bis 15
Dokument
568249
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BETREIBER VON TAGESPFLEGEEINRICHTUNGEN können Preise für ihre Leistungen – anstatt diese wie üblich mit den Kostenträgern zu verhandeln – auch direkt mit ihren Kunden vereinbaren. Grundlage ist der § 91 SGB XI. Klingt zunächst verlockend. Doch Vorund Nachteile sind genau abzuwägen.
Schlagworte
Pflegeeinrichtungen
Tagespflege
Kostenträger
Vergütungsverhandlung
SGB XI
Sachleistungen
Preisgestaltung
Aufklärungspflicht
Eigenanteil
wirtschaftliche Sicherung
Nursing Homes
Day Care
Cost Sharing
Health Care Costs
Social Insurance
Patient Care