CareLit Fachartikel

Selbstverschuldet krank: Keine Entgeltfortzahlung

Sausen, P. · Tagespflege · 2025 · Heft 10 · S. 16 bis 17

Dokument
568250
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Tagespflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 10 / 2025
Jahrgang 9
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2025-10-15 01:19:28
ISSN
2567-4595
DOI

Zusammenfassung

MEDIZINISCHE KOMPLIKATIONEN nach dem Stich eines Tattoos können als selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit gewertet werden. Der Arbeitgeber einer betroffenen Pflegekraft war berechtigt, die Entgeltfortzahlung für die Krankheitstage nicht zu leisten

Schlagworte

Entgeltfortzahlung Arbeitsunfähigkeit Verschulden Tätowierung Komplikationen Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesundheitsrisiko Sick Leave Employment Tattooing Complications Employer Employee Tagespflege