CareLit Fachartikel
Selbstverschuldet krank: Keine Entgeltfortzahlung
Sausen, P. · Tagespflege · 2025 · Heft 10 · S. 16 bis 17
Dokument
568250
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MEDIZINISCHE KOMPLIKATIONEN nach dem Stich eines Tattoos können als selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit gewertet werden. Der Arbeitgeber einer betroffenen Pflegekraft war berechtigt, die Entgeltfortzahlung für die Krankheitstage nicht zu leisten
Schlagworte
Entgeltfortzahlung
Arbeitsunfähigkeit
Verschulden
Tätowierung
Komplikationen
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Gesundheitsrisiko
Sick Leave
Employment
Tattooing
Complications
Employer
Employee
Tagespflege