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Verstoß gegen UVV „Schulen“ (DGUV Vorschrift 81) Schulträgerhaftung bei Normwidrigkeit

Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 10 · S. 42 bis 44

Dokument
568458
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof. Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 10 / 2025
Jahrgang 16
Seiten
42 bis 44
Erschienen: 2025-10-21 01:04:48
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Nach einem schweren Unfall unter einer ungesicherten Treppe einer Schule verklagte eine 13-jährige Schülerin die Stadt Kaiserslautern auf Schmerzensgeld. Das Landgericht gab ihr Recht und betonte die besondere Verkehrssicherungspflicht des Schulträgers.

Schlagworte

Verkehrssicherungspflicht Schulträger Unfallverhütung Schmerzensgeld Normwidrigkeit Haftung Gefahrenquelle Kinder Sicherheit Gericht Accident Prevention Liability Schools Safety Legal Liability Child