CareLit Fachartikel
Verstoß gegen UVV „Schulen“ (DGUV Vorschrift 81) Schulträgerhaftung bei Normwidrigkeit
Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 10 · S. 42 bis 44
Dokument
568458
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einem schweren Unfall unter einer ungesicherten Treppe einer Schule verklagte eine 13-jährige Schülerin die Stadt Kaiserslautern auf Schmerzensgeld. Das Landgericht gab ihr Recht und betonte die besondere Verkehrssicherungspflicht des Schulträgers.
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht
Schulträger
Unfallverhütung
Schmerzensgeld
Normwidrigkeit
Haftung
Gefahrenquelle
Kinder
Sicherheit
Gericht
Accident Prevention
Liability
Schools
Safety
Legal Liability
Child