CareLit Fachartikel
Welche Prüfpflicht besteht bei der Diagnose auf ärztlichen Verordnungen?
Dr. Heinen , M. · physiotherapie · 2025 · Heft 6 · S. 47
Dokument
568956
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ICD-10 oder Klartext Die behandlungsrelevante Diagnose ist von Vertragsärzten regelmäßig in Form eines ICD-10-Codes anzugeben. Hierfür sollte das entsprechende Feld auf der Verordnung genutzt werden. Es ist aber ebenso unproblematisch, falls der Code rechts daneben im größeren Diagnosefeld eingetragen wird. Sofern kein ICD-10- Code auf der Verordnung angegeben wird, kann die Diagnose alternativ als Klartext formuliert werden. Irgendeine Diagnose – ob als ICD-10-Code oder ausgeschrieben – muss aber in jedem Fall auf der Verordnung stehen, bevor Sie mit der Behandlung starten können.
Schlagworte
ICD-10
Verordnung
Diagnose
Behandlung
Physiotherapie
Plausibilität
Heilmittel
Nebendiagnose
Rücksprache
Therapieablauf
Diagnosis
Differential
Medical Records
Treatment Outcome
Physical Therapy Modalities
Health Care Quality