CareLit Fachartikel

Welche Prüfpflicht besteht bei der Diagnose auf ärztlichen Verordnungen?

Dr. Heinen , M. · physiotherapie · 2025 · Heft 6 · S. 47

Dokument
568956
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiotherapie
Autor:innen
Dr. Heinen , M.
Ausgabe
Heft 6 / 2025
Jahrgang 22
Seiten
47
Erschienen: 2025-11-05 10:00:35
ISSN
0934-9421
DOI

Zusammenfassung

ICD-10 oder Klartext Die behandlungsrelevante Diagnose ist von Vertragsärzten regelmäßig in Form eines ICD-10-Codes anzugeben. Hierfür sollte das entsprechende Feld auf der Verordnung genutzt werden. Es ist aber ebenso unproblematisch, falls der Code rechts daneben im größeren Diagnosefeld eingetragen wird. Sofern kein ICD-10- Code auf der Verordnung angegeben wird, kann die Diagnose alternativ als Klartext formuliert werden. Irgendeine Diagnose – ob als ICD-10-Code oder ausgeschrieben – muss aber in jedem Fall auf der Verordnung stehen, bevor Sie mit der Behandlung starten können.

Schlagworte

ICD-10 Verordnung Diagnose Behandlung Physiotherapie Plausibilität Heilmittel Nebendiagnose Rücksprache Therapieablauf Diagnosis Differential Medical Records Treatment Outcome Physical Therapy Modalities Health Care Quality