CareLit Fachartikel
Zum Widerruf der Vollmacht – § 1820 Abs. 5 BGB
Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2025 · Heft 5 · S. 1 bis 5
Dokument
568974
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Der Betreuer ist seit 01. 01. 2023 befugt, den (Teil-)Widerruf einer Vorsorgevollmacht nach § 1820 Abs. 5 BGB über diejenigen Aufgabenbereiche zu erklären, die ihm übertragen sind. Hierfür muss ihm nicht explizit zusätzlich der Aufgabenbereich „Widerruf der Vollmacht“ übertragen werden.
Schlagworte
Widerruf
Vollmacht
Betreuer
Sozialbetrug
Vermögenssorge
Gefährdungslage
rechtliche Genehmigung
Grundnorm
Betreuungsrecht
Sozialleistungen
Power of Attorney
Guardianship
Social Fraud
Financial Exploitation
Legal Decision Making
Vulnerable Populations