CareLit Fachartikel
Zur Aufwendungspauschale – §§ 1878, 1879 BGB
Chermiti, K. · BtPrax · 2025 · Heft 4 · S. 1 bis 3
Dokument
568986
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Betreuer kann nach dem Tod des Betreuten bei unbekannter Erbenlage und vorhandenem Vermögen auch aus der Staatskasse seine (anteilige) ausstehende Aufwandspauschale erhalten, soweit ihm weitere Ermittlungen nicht zumutbar sind.
Schlagworte
Aufwendungspauschale
Betreuer
Staatskasse
Erben
Nachlass
Vergütung
Haftung
Erbenermittlung
Rechtsprechung
BGB
Betreuung
Vermögen
Guardianship
Inheritance
Legal Liability
Compensation