CareLit Fachartikel

Zur Fixierung – § 315 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FamFG

N.N. · BtPrax · 2025 · Heft 3 · S. 1 bis 2

Dokument
568996
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2025
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2025-11-05 02:17:16
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Als milderes Mittel zu einer Fixierung ist die Verbringung in einen Kriseninterventionsraum. Der Einwand, dass die Station derzeit nicht über einen solchen Raum verfügt, greift nicht durch, wenn der klar defizitäre Zustand schon seit mehreren Jahren bekannt ist und bereits mehrfach Gegenstand von Erörterungsgesprächen zwischen der Klinik und den zuständigen Amtsbzw. Bereitschaftsrichtern war

Schlagworte

FIXIERUNG GERICHT STATION MITARBEITER UNTERBRINGUNG BEOBACHTUNG EINRICHTUNG GESUNDHEIT PERSONAL Restraint Mental Disorders Schizoaffective Disorder Crisis Intervention Patient Isolation Psychiatric Hospitals BtPrax