CareLit Fachartikel
Zur Gutachtenübermittlung – §§ 37 Abs. 2, 68 Abs. 3 FamFG
N.N. · BtPrax · 2025 · Heft 3 · S. 1 bis 2
Dokument
568998
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Dem Betroffenen ist das der Entscheidung zugrunde gelegte Sachverständigengutachten schriftlich bekanntzugeben, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
GUTACHTEN
RECHTSPRECHUNG
RECHT
Legal Guardianship
Informed Consent
Judicial Review
Expert Testimony
Due Process
Legal Rights
BtPrax