CareLit Fachartikel
Zur Anhörung – § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG
N.N. · BtPrax · 2025 · Heft 3 · S. 1 bis 2
Dokument
569006
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG räumt dem Beschwerdegericht die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ERLASS
BETREUUNG
BILDUNG
RECHTSPRECHUNG
Dementia
Legal Guardianship
Appeals
Hearing
Decision Making
Consent
BtPrax