CareLit Fachartikel

Die Genehmigungen zu Immobiliengeschäften im Betreuungsrecht nach §§ 1850 ff. BGB

Prof. Dressler, A. ; Reinfarth, A. · BtPrax · 2025 · Heft 3 · S. 1 bis 14

Dokument
569007
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Prof. Dressler, A. ; Reinfarth, A.
Ausgabe
Heft 3 / 2025
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 14
Erschienen: 2025-11-05 02:17:57
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Will der Betreuer über ein Grundstück oder über ein Recht des Betreuten an einem Grundstück verfügen 1) oder Grundstücksoder Wohnungseigentum im Namen des Vertretenen erwerben, kann die gesetzliche Vertretungsmacht des Vertreters durch die Genehmigungserfordernisse des § 1850 BGB begrenzt sein. Der folgende Beitrag soll daher einen Überblick über die Genehmigungserfordernisse zu den Rechtsgeschäften nach § 1850 BGB in der ab dem 1. 1. 2023 geltenden Rechtslage 2) für betreute Menschen geben.

Schlagworte

RECHT BELASTUNG ENTSCHEIDUNG LEISTUNG ALTER ALTERNATIVE BETREUUNG BETREUUNGSRECHT GELDLEISTUNG Guardianship Real Estate Legal Capacity Property Law Consent Power of Attorney BtPrax