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Beteiligung des Personalrats bei einer Befristung eines Arbeits vertrags im Anschluss an ein zuvor befristetes Arbeitsverhältnis
N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 11 · S. 526 bis 528
Dokument
569028
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Informiert der Arbeitgeber den Personalrat nicht umfassend nach §65 Abs. 2 Nr. 4 NPersVG über die beabsichtigte Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an ein zuvor befristetes Arbeitsverhältnis, ist die Befristung unwirksam.
Schlagworte
Personalrat
Befristung
Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Rechtsmissbrauch
Mitbestimmung
Vorbeschäftigungszeiten
Universität
drittmittelfinanziert
Klage
Urteil
Employment Contracts
Labor Law
Labor Relations
Employment
Legal Aspects