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Beteiligung des Personalrats bei einer Befristung eines Arbeits vertrags im Anschluss an ein zuvor befristetes Arbeitsverhältnis

N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 11 · S. 526 bis 528

Dokument
569028
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2025
Jahrgang 25
Seiten
526 bis 528
Erschienen: 2025-11-06 09:09:20
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

1. Informiert der Arbeitgeber den Personalrat nicht umfassend nach §65 Abs. 2 Nr. 4 NPersVG über die beabsichtigte Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an ein zuvor befristetes Arbeitsverhältnis, ist die Befristung unwirksam.

Schlagworte

Personalrat Befristung Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Rechtsmissbrauch Mitbestimmung Vorbeschäftigungszeiten Universität drittmittelfinanziert Klage Urteil Employment Contracts Labor Law Labor Relations Employment Legal Aspects