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Springen oder bleiben?

N.N. · Neue Caritas · 2025 · Heft 11 · S. 32 bis 33

Dokument
569091
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2025
Jahrgang 126
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2025-11-10 10:27:24
ISSN
1438-7832
DOI

Zusammenfassung

Anders als bei früheren Überleitungsregelungen werden die am 31. 12. 2026/1. 1. 2027 nach den Anlagen 2 ff. AVR Caritas eingruppierten Mitarbeitenden nicht automatisch in die AVR Caritas 2027 übergeleitet, sondern nur auf ihren individuellen Antrag. Daher sind Regelungen zum Ausgleich für tarifliche Vergütungserwartungen oder Besitzstandszulagen nicht nötig. Die wichtigsten Infos zur Gestaltung der Überleitung nach dem neuen Beschluss.

Schlagworte

AVR EINGRUPPIERUNG SOZIALWIRTSCHAFT ARBEITSRECHT AUSKUNFTSRECHT ENTSCHEIDUNG IT ZEIT Labor Relations Employment Social Welfare Health Services Economic Conditions Social Justice Neue Caritas