CareLit Fachartikel
Springen oder bleiben?
N.N. · Neue Caritas · 2025 · Heft 11 · S. 32 bis 33
Dokument
569091
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anders als bei früheren Überleitungsregelungen werden die am 31. 12. 2026/1. 1. 2027 nach den Anlagen 2 ff. AVR Caritas eingruppierten Mitarbeitenden nicht automatisch in die AVR Caritas 2027 übergeleitet, sondern nur auf ihren individuellen Antrag. Daher sind Regelungen zum Ausgleich für tarifliche Vergütungserwartungen oder Besitzstandszulagen nicht nötig. Die wichtigsten Infos zur Gestaltung der Überleitung nach dem neuen Beschluss.
Schlagworte
AVR
EINGRUPPIERUNG
SOZIALWIRTSCHAFT
ARBEITSRECHT
AUSKUNFTSRECHT
ENTSCHEIDUNG
IT
ZEIT
Labor Relations
Employment
Social Welfare
Health Services
Economic Conditions
Social Justice
Neue Caritas