Recht-Kurz und Knapp
Becker, S. · Hebammenforum · 2025 · Heft 11 · S. 78
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Praxisanleitung: Kranke Studentin* Bekanntlich werden Hebammen, die sich als Praxisanleiterinnen* in der Ausbildung engagieren, mit einer Pauschale vergütet. Dieser Betrag wird zwar vom Krankenhaus ausgezahlt, aber vom GKV-Spitzenverband finanziert, sodass der Klinik selbst keine Kosten entstehen. Die entsprechende Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband sieht vor, dass Praxisanleitungspauschalen nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn die Studentin* die vorgesehene Praxiseinsatzzeit von 480 Stunden tatsächlich absolviert hat. Im Arbeitsalltag kommt es aber immer wieder vor, dass eine Studentin* erkrankt und fo…