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Pflichten und Rechte der Beschäftigten nach ArbSchG – Teil 3 Das Recht auf Gehör

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 11 · S. 38 bis 40

Dokument
569406
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 11 / 2025
Jahrgang 16
Seiten
38 bis 40
Erschienen: 2025-11-24 10:23:30
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Der dritte Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 15 bis 17 ArbSchG) rückt die Verantwortung der Beschäftigten in den Mittelpunkt. Während viele Regelungen den Arbeitgeber in der Pflicht sehen, definiert dieser Abschnitt, welche Mitwirkungsund Meldepflichten Beschäftigte haben. Im letzten Teil wird das Beschwerderecht bei Arbeitsschutzmängeln (§ 17) beleuchtet.

Schlagworte

Arbeitsschutz Rechte Pflichten Beschäftigte Beschwerderecht Whistleblowing Gesundheitsschutz Sicherheitsingenieur Arbeitgeber Mitwirkung Vorschlagsrecht Aufsichtsbehörde Occupational Health Employee Rights Workplace Safety Health and Safety Legislation