CareLit Fachartikel
Pflichten und Rechte der Beschäftigten nach ArbSchG – Teil 3 Das Recht auf Gehör
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 11 · S. 38 bis 40
Dokument
569406
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der dritte Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 15 bis 17 ArbSchG) rückt die Verantwortung der Beschäftigten in den Mittelpunkt. Während viele Regelungen den Arbeitgeber in der Pflicht sehen, definiert dieser Abschnitt, welche Mitwirkungsund Meldepflichten Beschäftigte haben. Im letzten Teil wird das Beschwerderecht bei Arbeitsschutzmängeln (§ 17) beleuchtet.
Schlagworte
Arbeitsschutz
Rechte
Pflichten
Beschäftigte
Beschwerderecht
Whistleblowing
Gesundheitsschutz
Sicherheitsingenieur
Arbeitgeber
Mitwirkung
Vorschlagsrecht
Aufsichtsbehörde
Occupational Health
Employee Rights
Workplace Safety
Health and Safety Legislation