CareLit Fachartikel
Kein Buch mit sieben Siegeln
Becker, S. ; Hirschmüller, A-K. · Hebammenforum · 2025 · Heft 12 · S. 46 bis 49
Dokument
569827
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ohne Beitritt zum »Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe« nach § 134 a SGB V, umgangssprachlich auch »Hebammenhilfevertrag«, »Kassenvertrag« oder einfach »Vertrag« genannt, können Hebammen ihre Leistungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Viele wissen jedoch gar nicht so genau, worum es dabei eigentlich geht
Schlagworte
Hebammenhilfe
Vertrag
Kassenvertrag
Versorgung
Qualitätsnachweise
Vergütung
freiberufliche Hebammen
Vertragsverhandlungen
GKV-Spitzenverband
Geburtshaus
Schiedsstelle
Telemedizin
Midwifery
Health Care Contracts
Health Care Quality
Health Care Costs