Bedarf es einer evidenzbasierten Wundbehandlung?
Dr. Risse, A. · Rechtsdepesche · 2025 · Heft 11-12 Sonderheft · S. 26 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ausgangslage Der Rechtsraum erzwingt naturgemäß den exakten Wortgebrauch. Dieser wird durch Definitionen und extensive juristische Kommentare approximativ erreicht. Im Milieu des medizinischen Reduktionismus wird habituell und weitgehend auf einen exakten Sprachgebrauch verzichtet. Sprachliche Moden und Slangbildungen („compliance“, „empowerment“, „Motivation“, „evidence“ als Evidenz etc. ) beherrschen die Diskussion je nach gerade vorherrschendem Paradigma mit entsprechender Denkstilverzerrung. Betreten Juristen das Gebiet der medizinischen Vergegenständlichung, verlässt sie gelegentlich der Anspruch an definit…