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Kein Präventionsverfahren in der Wartezeit

Litty, B. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 11 · S. 1 bis 9

Dokument
569861
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
Litty, B.
Ausgabe
Heft 11 / 2025
Jahrgang 39
Seiten
1 bis 9
Erschienen: 2025-12-04 10:48:58
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

n einem aktuellen Urteil hat das BAG1 festgestellt, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, vor einer ordentlichen Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) ein Präventionsverfahren i. S. d. § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Das Urteil des BAG nimmt Arbeitgebern ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit. Diese Rechtsunsicherheit war darin begründet, dass in der Rechtsprechung2 zuvor entschieden wurde, dass ein Präventionsverfahren auch vor der Wartezeitkündigung des Arbeitsverhältnisses von schwerbehinderten Beschäftigten durchzuführen ist, wenn es Anhaltspunkte für behinderungsbedingte Leistungsp…

Schlagworte

Arbeitnehmer Arbeitsverhältnis Arbeitsplatz Charakter Zeitschrift für Tarifrecht