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II. Allgemeines Arbeitsrecht Klageänderung in der Revisionsinstanz – Anspruch auf Zinsen – Rechtsirrtum
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 11 · S. 1 bis 7
Dokument
569863
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. Nach § 559 Abs. 1 ZPO sind Antragsänderungen und -erweiterungen in der Revisionsinstanz grundsätzlich ausgeschlossen und können nur ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden. Ist eine Antragsänderung unzulässig, ist auf Grundlage der bisherigen Klageanträge zu entscheiden (Rn. 10, 12).
Schlagworte
Berlin
Beurteilung
Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnis
Zeitschrift für Tarifrecht