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III. Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Tarifliche Regelungssperre – Mitbestimmung des Betriebsrats – betriebliche Übung – Schriftformgebot
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 11 · S. 1 bis 10
Dokument
569864
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Eine gegen die tarifliche Regelungssperre verstoßende Bestimmung in einer Betriebsvereinbarung ist daher auch dann unwirksam, wenn sie inhaltlich den Vorgaben des für den Betrieb räumlich und fachlich einschlägigen Tarifvertrags entspricht (Rn. 14 ff. )
Schlagworte
Personalvertretungsrecht
Betriebsverfassungsrecht
tarifliche Regelungssperre
Mitbestimmung
Betriebsrat
betriebliche Übung
Schriftformgebot
Labor Relations
Collective Bargaining
Labor Law
Employment Agreements
Labor Unions
Work Hours
Zeitschrift für Tarifrecht