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III. Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Tarifliche Regelungssperre – Mitbestimmung des Betriebsrats – betriebliche Übung – Schriftformgebot

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 11 · S. 1 bis 10

Dokument
569864
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2025
Jahrgang 39
Seiten
1 bis 10
Erschienen: 2025-12-04 10:48:59
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

1. Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Eine gegen die tarifliche Regelungssperre verstoßende Bestimmung in einer Betriebsvereinbarung ist daher auch dann unwirksam, wenn sie inhaltlich den Vorgaben des für den Betrieb räumlich und fachlich einschlägigen Tarifvertrags entspricht (Rn. 14 ff. )

Schlagworte

Personalvertretungsrecht Betriebsverfassungsrecht tarifliche Regelungssperre Mitbestimmung Betriebsrat betriebliche Übung Schriftformgebot Labor Relations Collective Bargaining Labor Law Employment Agreements Labor Unions Work Hours Zeitschrift für Tarifrecht