Heilmittelwerbegesetz: Was ist erlaubt und worauf müssen Sie achten beim Bewerben Ihrer Praxis?
Bährle, R. J. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2025 · Heft 12 · S. 33 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Werbung für eine ambulante Ergotherapie-Praxis ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG) die wichtigste Grundlage für den Inhalt der Texte oder für die Möglichkeiten, Bilder zu verwenden. Das Heilmittelwerbegesetz betrifft nicht bestimmte Personengruppen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Heilpraktiker u. a. m. ), sondern geht von den Produkten (z. B. Arzneimitteln, sonstigen Medizinprodukten) und Dienstleistungen aus. Therapeutische Behandlungen als Heilmittel stehen im HWG den Arzneimitteln gleich. Alle Ausführungen des HWG zu Arzneimitteln gelten also auch für therapeut…