CareLit Fachartikel
Zum Beamtenrecht Dienstvergehen durch Annahme von Essenseinladungen
N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 12 · S. 552 bis 557
Dokument
569938
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt, dass das Gericht seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt. Diese materiell-rechtliche Pflicht kann auch verfahrensrechtliche Bedeutung ent falten. Dies gilt in besonderer Weise für die Berücksich tigung entlastender Gesichtspunkte bei der Bemessung disziplinarischer Maßnahmen. Die Verwaltungsge richte dürfen Milderungsgründe nicht als nebensäch lich oder geringfügig „abtun"
Schlagworte
Beamtenrecht
Dienstvergehen
Essenseinladungen
Vorteilsannahme
Disziplinarverfahren
Verwaltungsgericht
Gleichstellungsbeauftragte
Administrative Personnel
Disciplinary Action
Ethics
Professional
Legal Decision Making
Public Administration
Public Service
Die Personalvertretung