CareLit Fachartikel

Zum Beamtenrecht Dienstvergehen durch Annahme von Essenseinladungen

N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 12 · S. 552 bis 557

Dokument
569938
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2025
Jahrgang 25
Seiten
552 bis 557
Erschienen: 2025-12-08 08:52:31
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

1. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt, dass das Gericht seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt. Diese materiell-rechtliche Pflicht kann auch verfahrensrechtliche Bedeutung ent falten. Dies gilt in besonderer Weise für die Berücksich tigung entlastender Gesichtspunkte bei der Bemessung disziplinarischer Maßnahmen. Die Verwaltungsge richte dürfen Milderungsgründe nicht als nebensäch lich oder geringfügig „abtun"

Schlagworte

Beamtenrecht Dienstvergehen Essenseinladungen Vorteilsannahme Disziplinarverfahren Verwaltungsgericht Gleichstellungsbeauftragte Administrative Personnel Disciplinary Action Ethics Professional Legal Decision Making Public Administration Public Service Die Personalvertretung